Die Aufwendungen für "Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung" sind pro Jahr bis zu 500 Euro je ArbeitnehmerIn steuer- und sozialabgabenfrei (§ 3 Nr. 34 EStG).
Indem Sie frisches Obst und Gemüse zu einem festen Bestandteil Ihres Unternehmens machen, investieren Sie gezielt in das Wohlbefinden und die Gesundheit Ihrer MitarbeiterInnen.
Wir stellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot zusammen und beliefern Sie je nach Firmensitz Montag- oder Dienstagvormittag.
Wir beraten Sie gerne persönlich und freuen uns auf Ihren Anruf !
Informationen zu Obst und Gemüse am Arbeitsplatz erhalten Sie bei Martina Harms unter Tel: 0 44 84 - 92 07 11
Unsere Bürozeiten: Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr