Die Aufwendung für "Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung" sind pro Jahr bis zu 500 Euro je Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei (§ 3 Nr. 34 EStG).
Indem Sie Obst und Gemüse zu einem festen Bestandteil Ihres Unternehmens machen, investieren Sie gezielt in das Wohlbefinden und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter*innen.
Wir stellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot zusammen und beliefern Sie je nach Firmensitz Montag- oder Dienstagvormittag.
Wir beraten Sie gerne persönlich und freuen uns auf Ihren Anruf!